Deutsch/Englisch

Penner und Partner Kanzlei-App

Mit der Penner und Partner Kanzlei-App sind Sie jederzeit topaktuell informiert. Nutzen Sie in Kürze unseren besonderen Service für alles Wissenswerte rund um Ihre Finanzen. Die App informiert Sie über:

Aktuelle Beiträge zu den Steuer-Themen des Monats 

Übersichtlich gegliedert nach Interessengruppen, wie z.B. GmbH-Geschäftsführer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, alle Steuerzahler, Kapitalanleger etc.

Wissenswertes zum Nachschlagen 

Manche Fragen schlagen immer wieder auf. Ob zu den „Anforderungen an eine Rechnung“, der „Führung eines Kassenbuches“ oder z.B. betreffend „Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer“ ­– zu diesen und weiteren Themen liefert die Kanzlei-App schnell und einfach erste Informationen.

Wichtige Steuertermine 

„Bis wann muss nochmal die nächste Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?“, „Welcher Termin gilt für die kommende Einkommenssteuer-Vorauszahlung“. Sowohl Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen als auch die Fälligkeitsdaten von Steuervorauszahlungen für die wichtigsten Steuern sind hier zu finden.

Download für Android-Geräte ...oder geben Sie in der Suchleiste des Google Play Store "Meine Steuern und Finanzen App" ein.

Download für iOS-Geräte ...oder geben Sie in der Suchleiste des Apple App Store "Meine Steuern- und Finanzen-App" ein.

Ihre individuellen App-Zugangsdaten und Hinweise zum Download erhalten Sie von Ihrem Penner und Partner Gesprächspartner oder unter 0211 – 680400.

Aktuelles

27.03.2025

Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer

Das BMF veröffentlicht die Voraussetzungen zur Einreichung von elektronisch übermittelten Rechnungen und Unternehmerbescheinigungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer (Az. III C 3 - S 7359/00050/005/072).

mehr
27.03.2025

EU-Kommission möchte auf steuerliche Anreize für grüne Unternehmensflotten setzen

Die EU-Kommission möchte die Einführung emissionsfreier Fahrzeuge in Unternehmensflotten beschleunigen. Firmenfahrzeuge, insbesondere auch Dienstwagen und Leasingfahrzeuge, würden eine zentrale Rolle spielen, da sie rund 60 % aller Neuzulassungen in der EU ausmachen.

mehr
27.03.2025

Aufwendungen einer Optionskommune für Widerspruchssachbearbeiter im SGB II sind vom Bund in tatsächl...

Der Bund hat einer Kommune Aufwendungen für das Personal zu erstatten, das ausschließlich mit der Bearbeitung von Widersprüchen im SGB II befasst ist. Die Erstattung hat in tatsächlicher Höhe zu erfolgen und nicht nur in Form einer Pauschale. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 4 AS 4/24 R).

mehr
Bereitgestellt von DATEV eG. © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten.