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Aktuelles
Weihnachtsbaumkulturen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer
Werden Weihnachtsbaumkulturen zusammen mit dem Grundstück erworben, unterliegt nur der das Grundstück betreffende Teil des Kaufvertrags der Grunderwerbsteuer. Der Kauf der Weihnachtsbäume ist grunderwerbsteuerfrei. Denn die Weihnachtsbäume sind kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, sondern nur sog. Scheinbestandteil, wie das FG Münster entschieden hat (Az. 8 K 168/19).
mehrEntfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht
Gemäß § 6 Abs. 1 AStG führt das Ausscheiden des Steuerpflichtigen aus der unbeschränkten Steuerpflicht dazu, dass auch ohne Veräußerung die stillen Reserven von im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Kapitalgesellschaftsbeteiligungen aufgedeckt werden und ein Veräußerungsgewinn gemäß § 17 Abs. 1 EStG zu versteuern ist. Diese sog. Wegzugsbesteuerung kann gemäß § 6 Abs. 3 AStG nachträglich entfallen. Hierfür ist neben der (objektiven) Wiederbegründung der unbeschränkten Steuerpflicht auch erforderlich, dass glaubhaft gemacht wird, dass bereits bei Wegzug (subjektiv) der Wille zur Rückkehr bestand, wie das FG Münster entschieden hat (Az. 1 K 3448/17).
mehrAussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzin...
Die BMF-Schreiben vom 14. Dezember 2018 zur Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung nach § 233 AO in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO und vom 2. Mai 2019 zur vorläufigen Festsetzung von Zinsen nach § 233 AO in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO werden geändert (Az. IV A 3 - S-0465 / 19 / 10004 :001).
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