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Aktuelles

29.03.2023

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist. Diese Vermutung kann durch die Begründung der Kündigung zur Gewissheit oder durch entsprechende Darlegungen des Arbeitgebers entkräftet werden. So das BAG (Az. 5 AZR 255/22).

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29.03.2023

Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der berufsgerichtlichen Regelungen der Wirtschafts...

Die WPK hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der berufsgerichtlichen Regelungen der Wirtschaftsprüferordnung Stellung genommen.

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29.03.2023

Schneller zum Recht: Einfachere Klagemöglichkeiten für Verbraucher und Entlastung der Justiz

Das Bundeskabinett hat am 29.03.2023 den von dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegten Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie beschlossen.

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